VORSORGEWOHNUNG
Der Käufer erwirbt Eigentum und wird durch seine gleichzeitige Funktion als Vermieter zum Unternehmer.
Mit dem Erwerb von Vorsorgewohnungen können diverse steuerliche Vorteile erzielt werden.
Durch die regelmäßigen Mieteinnahmen können Sie Ihr Einkommen aufbessern und zum Beispiel Ihre Ersparnisse krisensicher und inflationsgeschützt anlegen. Im Mittelpunkt steht also die Erzielung laufender Einnahmen, die im Regelfall zur Finanzierung der Vorsorgewohnung herangezogen werden.
ANLEGERWOHNUNG
Hier steht der Gedanke der Kapitalanlage im Mittelpunkt, wenngleich zusätzlich durch die Mietzahlungen Einnahmen generiert werden.
Kunden investieren u.a. in Projekte, die zukünftig eine angemessene Wertsteigerung erzielen.
Bei beiden Arten greifen wir auf eine langjährige und bewährte Expertise unserer Partner zurück.